Höss Rechtsanwälte

Herzlich Willkommen in unserer Kanzlei bei Ihren Spezialisten für Presse- und Medienrecht in Stuttgart und deutschlandweit.

Warum wir die optimalen Rechtsanwälte für Sie sind

Wir
- sind Spezialisten für Ihr Anliegen.
- sind für Sie da.
- sprechen Ihre Sprache.
- finden eine optimale Umsetzung für Ihre Anliegen und machen diese zu unserer Aufgabe.
- stellen uns ganz auf Sie und Ihre Interessen ein und erarbeiten eine individuelle Lösung für Sie.

Unsere Werte sind Vertrauen, Verlässlichkeit und absolute Unabhängigkeit. Kurzum - wir sagen als ideale Berater was wir denken und tun was wir sagen. Wenn Sie genauso denken wie wir, dann sind das die besten Voraussetzungen, um uns zu beauftragen - und erfolgreiche Lösungen für Ihre Anliegen zu schaffen.

Schadensersatz

wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Gegendarstellungsanspruch

wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie bei der Geltendmachung Ihres Rechts auf Gegendarstellung in Presse und Medien außergerichtlich und gerichtlich, deutschlandweit

Unterlassungsanspruch

wir vertreten Sie konsequent und erfolgreich der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und unzulässigen Berichten/Veröffentlichungen in Presse und Medien außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit

Widerruf

wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie bei der Geltendmachung Ihres Rechts auf Widerruf in Presse und Medien außergerichtlich und gerichtlich, deutschlandweit

Meinungs- und Pressefreiheit

wir beraten Sie rund um den Themenkomplex der Meinung- und Pressefreiheit

 

wir unterstützen Sie engagiert und konsequent bei der Wahrnehmung Ihrer hieraus folgenden Rechte

 

wir schützen Sie vor der Einschränkung Ihrer diesbetreffenden Rechte

 

wir prüfen für Sie die Grenzen der Meinung- und Pressefreiheit 

Kunstfreiheit

wir beraten Sie rund um den Themenkomplex der Kunstfreiheit und wir prüfen für Sie die Grenzen der Kunstfreiheit 

 

wir unterstützen Sie engagiert und konsequent bei der Wahrnehmung Ihrer hieraus folgenden Rechte und wir schützen Sie vor der Einschränkung Ihrer diesbetreffenden Rechte

zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz

wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz außergerichtlich und gerichtlich konsequent durch Abmahnung, mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, gerichtlicher einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage, ebenso durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - deutschlandweit

Ehrenschutz

wir vertreten Sie und Ihre Rechte hinsichtlich sämtlicher Belange des Ehrenschutzes und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit geltend

 

wir verteidigen sie bei dem strafrechtlichen Vorwurf der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Verunglimpfung des Andenkens verstorbener sowie bei der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

allgemeines Persönlichkeitsrecht

wir vertreten konsequent sämtliche Rechte unserer Mandanten, bei Verletzung deren allgemeinen Persönlichkeitsrechts

 

das allgemeine Persönlichkeitsrecht ergänzt die Ansprüche aus den besonderen Persönlichkeitsrechten in den insoweit spezifisch hergeleiteten Anspruchsgrundlagen

 

das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist integraler Bestandteil des aus dem Verfassungsrecht abgeleiteten generellen Persönlichkeitsschutzes - aus ihm werden spezifische, so genannte besondere Persönlichkeitsrechte geschützt

 

Wir vertreten daher Ihre Interessen

beim Schutz vor Indiskretion,

beim Wahrheitsschutz,

beim Ehrenschutz und dem Schutz vor Schmähkritik und

beim Schutz Ihres Selbstbestimmungsrechts

sowie Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Recht am eigenen Bild

wir vertreten ihre Interessen rund ums Recht am eigenen Bild

 

wir beraten insbesondere auch Werbeagenturen und Unternehmen präventiv in Bezug auf die§§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) betreffend die Rechte des Urhebers und des Bestellers eines Personenbildnisses

 

wir prüfen die Einschränkungen des Bildnisschutzes

 

wir setzen für Sie Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Herstellung eines Bildnisses (zivilrechtlich) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (strafrechtlich) außergerichtlich und gerichtlich, deutschlandweit, durch

Persönlichkeitsrecht

wir vertreten konsequent und effizient ihre Ansprüche aus den besonderen Persönlichkeitsrechten, wie

das Recht am eigenen Bild

das Namensrecht

das Markenrecht

das Urheberpersönlichkeitsrecht

das Recht an der eigenen Stimme

das Recht am Persönlichkeitsbild

das Recht an Slogans, Gestiken, der Mimik und dem Image

 

wir prüfen für Sie die Grenzen des Persönlichkeitsrechts bei Wahrnehmung berechtigter Interessen, Meinungs- und Pressefreiheit und Kunstfreiheit

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an

Wir freuen uns für
Ihr Recht zu sorgen.

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